6. November 2026 2 Min. Lesezeit Yasin MohamedSophie Imelmann

Prozess gegen Yasin Mohamed: YouTuberin Kiki teilt Details aus der Urteilsbegründung

Prozess gegen Yasin Mohamed: YouTuberin Kiki teilt Details aus der Urteilsbegründung
Instagram / @kikioderkarsten

Nach dem Schuldspruch gegen Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung gibt die YouTuberin Kiki auf Instagram einen detaillierten Einblick in die Urteilsbegründung der Richterin. Das Amtsgericht München hatte den Reality-Darsteller am 4. November zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Kiki begleitete die Nebenklägerin Sophie Imelmann durch mehrere Verhandlungstage und fasst nun zusammen, warum das Gericht zu dieser Entscheidung kam.

Vier Punkte aus der Begründung des Gerichts

Verhandelt wurde ein Vorfall in einem griechischen Hotel im Sommer 2024, der sich im Anschluss an die Dreharbeiten zu „Love Island VIP“ ereignete. Wie Kiki in ihrem Video ausführt, stützte die Richterin das Urteil vor allem auf vier Feststellungen. Zunächst bewertete das Gericht Sophies ursprüngliche Aussage als glaubhaft, da sie schon kurz nach der Tat über den Übergriff gesprochen hatte und Yasin zunächst persönlich zur Rede stellen wollte, statt direkt zur Polizei zu gehen. Zudem sah es die Richterin als erwiesen an, dass Yasin das Nein von Sophie wahrgenommen und verstanden, sich aber bewusst darüber hinweggesetzt hatte. Vorherige einvernehmliche Zärtlichkeiten bedeuteten keinen Freibrief für weitere Handlungen, zumal Sophie eine Penetration ausdrücklich ausgeschlossen hatte. Schließlich war das Gericht überzeugt, dass Yasin zweimal gegen ihren erklärten Willen in sie eingedrungen war.

„Die Richterin hat selbst von einer stark untypischen Vergewaltigung gesprochen, aber nur weil eine Vergewaltigung nicht so abläuft, wie viele Menschen sich das vorstellen, bedeutet das nicht, dass es keine Vergewaltigung ist. Es braucht keine Schläge, keine körperliche Gegenwehr und keine sichtbaren Verletzungen.“

Yasin Mohamed legt Berufung gegen das Urteil ein

In ihrem Beitrag widerspricht Kiki dem verbreiteten Bild, wonach eine solche Tat zwingend ein gewaltsamer Überfall durch einen Fremden sein müsse, und verweist auf den Grundsatz der Richterin, dass jede Vergewaltigung strafbar bleibt. Gleichzeitig spricht sie Sophie öffentlich Mut für die kommende Zeit zu. Rechtskräftig ist der Münchner Richterspruch nämlich noch nicht, da Yasin die Vorwürfe weiterhin bestreitet und bereits am Tag nach dem Urteil Rechtsmittel angekündigt hatte. In ihrem Video blendet Kiki dazu seine eigene Stellungnahme aus einer Instagram-Story ein:

„Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir gehen in Berufung und ich werde weiterhin für meine Unschuld kämpfen!“

Kiki ordnet diesen Schritt als erwartbar ein, gibt aber zu bedenken, dass eine Neuverhandlung nicht automatisch zu einem Freispruch führt. Sollte auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen, sei im nächsten Prozess sogar ein höheres Strafmaß möglich.

Die Vorgeschichte

Verwendete Quellen

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Quelle: youtube.com / @Kikioderkarsten ↗

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