Nach Gerichtsurteil: Yasin meldet sich erstmals zu Wort und kündigt Berufung an

Nach dem Urteil vor dem Amtsgericht München hat sich Reality-TV-Darsteller Yasin Mohamed erstmals selbst über die sozialen Netzwerke zu Wort gemeldet. Nachdem der 35-Jährige wegen Vergewaltigung in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, bezog er nun in einer Instagram-Story Stellung zu der gerichtlichen Entscheidung.
Klare Ansage auf Instagram: „Für meine Unschuld kämpfen“
In einer schlicht gehaltenen Story mit weißer Schrift auf schwarzem Hintergrund richtete sich Yasin direkt an die Öffentlichkeit. Darin verwies er zunächst auf den aktuellen juristischen Status des Verfahrens: „Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“ Gleichzeitig bestätigte er offiziell, dass er die Entscheidung des Münchner Gerichts nicht akzeptieren und den Fall in die nächste Instanz tragen wird: „Wir gehen in Berufung und ich werde weiterhin für meine Unschuld kämpfen!“
Hintergrund: Das Urteil vor dem Amtsgericht München
Dem kurzen Statement ging ein rund neunstündiger Verhandlungstag vor dem Amtsgericht München voraus. In dem Prozess ging es um einen Vorfall im Anschluss an die Dreharbeiten zu „Love Island VIP“. Schauspielerin und Influencerin Sophie Imelmann, die mit Yasin die Show als Paar verlassen hatte und im Prozess als Nebenklägerin auftrat, warf ihm vor, im Hotelzimmer trotz eines mehrfach geäußerten „Neins“ gegen ihren Willen mit ihr geschlafen zu haben.
Während die Verteidigung von Yasin Mohamed die Vorwürfe bestritt und auf Freispruch plädierte, folgte das Gericht im Ergebnis der Darstellung der Anklage. Laut Urteilsbegründung habe Mohamed das geäußerte „Nein“ wahrgenommen und verstanden. Da der Reality-Darsteller nicht vorbestraft ist, setzte das Gericht die Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung aus und erteilte ihm als Auflage 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Mit der nun angekündigten Berufung durch Yasin und seine Verteidigung ist klar, dass das letzte Wort in diesem Prozess noch nicht gesprochen ist und der Fall neu aufgerollt wird. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Verwendete Quellen
- instagram.com:Instagram / @yasin__11_
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