7. Oktober 2026Jimi Blue Ochsenknecht

Betrugsprozess geht weiter: Jimi Blue Ochsenknecht legt Berufung ein

Betrugsprozess geht weiter: Jimi Blue Ochsenknecht legt Berufung ein
Sven Mandel / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Der Betrugsprozess um Jimi Blue Ochsenknecht geht in die nächste Runde. Nach seiner Verurteilung am Landesgericht Innsbruck hat die Verteidigung des Schauspielers und Realitystars Berufung eingelegt. Damit landet der Fall nun vor dem Oberlandesgericht Innsbruck.

Verteidigung legt Berufung ein

Wie die „Kronen Zeitung“ unter Berufung auf eine Sprecherin des Landesgerichts berichtet, wurde die Berufung „wegen Nichtigkeit und Strafe“ eingebracht. Die Staatsanwaltschaft soll das Urteil dagegen akzeptiert haben.

Ochsenknecht war in der vergangenen Woche wegen einer über Jahre nicht bezahlten Hotelrechnung in Höhe von rund 14.000 Euro zu einer Geldstrafe von 34.500 Euro verurteilt worden. Der 34-Jährige selbst war bei der rund einstündigen Verhandlung nicht anwesend.

Seine Verteidigung hatte im Prozess einen Freispruch gefordert und argumentiert, dass bei Ochsenknecht kein Betrugsvorsatz vorgelegen habe. Die Richterin kam jedoch zu einer anderen Einschätzung. Nach ihrer Auffassung habe sich der Schauspieler der Bezahlung entzogen und dabei bewusst den Eindruck erweckt, die Rechnung werde noch beglichen.

Noch 6.742 Euro wären zu zahlen

Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Geldstrafe angerechnet. Dazu zählen unter anderem 18.000 Euro aus dem früheren Verfahren sowie weitere bereits gezahlte Strafen und die verbüßte Vorhaft.

Fall geht erneut ans Oberlandesgericht

Ein erster Prozess war im August 2025 zunächst gegen eine Zahlung von 18.000 Euro beendet worden. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Innsbruck diese Entscheidung jedoch auf, sodass das Verfahren erneut aufgenommen wurde.

Nun muss sich das OLG ein weiteres Mal mit dem Fall beschäftigen – diesmal mit der Berufung von Jimi Blue Ochsenknecht gegen seine Verurteilung.

Die Vorgeschichte

Verwendete Quellen

Transparenzhinweis: Dieser Text entstand mit Hilfe künstlicher Intelligenz und wurde redaktionell geprüft. Hinweise gern an admin@realitystar.de.

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