Unterlassungsklage abgewiesen: Sophie Imelmann gewinnt Zivilprozess gegen Yasin Mohamed

Unterlassungsklage abgewiesen: Sophie Imelmann gewinnt Zivilprozess gegen Yasin Mohamed
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Nach fast zwei Jahren juristischem Ringen gibt es für Sophie Imelmann eine wichtige Wende. Das Landgericht Köln hat eine Unterlassungsklage gegen die ehemalige „Love Island VIP“-Teilnehmerin abgewiesen.

In einem Beitrag auf Instagram erklärt Sophie, dass das Gericht ihre Äußerungen nun als ausreichend durch Tatsachen gestützt bewertet habe. Das Zivilverfahren steht im Zusammenhang mit Vorwürfen, die sie nach gemeinsamen Dreharbeiten in Griechenland erhoben hatte.

Anfang 2025 musste Sophie ihre Aussagen noch löschen

Bereits Anfang 2025 hatte Yasin Mohamed vor dem Landgericht Köln zunächst erreicht, dass Sophie bestimmte öffentliche Aussagen nicht weiter verbreiten durfte. Damals musste sie entsprechende Beiträge entfernen und durfte ihre Vorwürfe nicht weiter öffentlich wiederholen.

Im Kern ging es um ihre Schilderung, dass ihr „Nein“ nicht akzeptiert worden sei und ihr etwas gegen ihren Willen angetan worden sei. Sophie selbst bezeichnete die damalige Entscheidung später als eine Art „Maulkorb“. Ihr Medienanwalt Burkhard Renner hatte allerdings schon zu diesem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht nicht sämtliche angebotenen Beweismittel berücksichtigt worden seien.

Gericht sieht nun ausreichende Tatsachengrundlage

Mit der aktuellen Entscheidung hat sich die zivilrechtliche Bewertung nun offenbar zu Sophies Gunsten gedreht. Auf Instagram schreibt sie:

Heute habe ich das Urteil des Landgerichts Köln in meinem äußerungsrechtlichen Zivilverfahren erhalten. Dabei ging es um öffentliche Äußerungen, die ich in der Vergangenheit gemacht hatte.

Nach ihren Angaben kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass für ihre Aussagen eine ausreichende tatsächliche Grundlage vorlag. Damit wurde die gegen sie gerichtete Unterlassungsklage abgewiesen.

Für Sophie bedeutet das Urteil nach eigenen Worten eine große Erleichterung. Sie bedankt sich bei ihren Anwälten und insbesondere bei Medienanwalt Burkhard Renner für die Unterstützung während des langwierigen Verfahrens.

Nach fast zwei Jahren bedeutet mir diese Entscheidung unglaublich viel. Es gab in dieser Zeit Momente, in denen ich gezweifelt habe, ob ich es schaffe, diesen Weg noch weiterzugehen.

Strafprozess gegen Yasin Mohamed läuft weiter

Unabhängig von diesem zivilrechtlichen Verfahren läuft am Amtsgericht München weiterhin ein Strafprozess gegen Yasin Mohamed. Dort geht es um den Vorwurf einer Vergewaltigung im Nachgang der gemeinsamen „Love Island VIP“-Dreharbeiten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Mohamed vor, sexuelle Handlungen gegen den Willen Imelmanns vorgenommen zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Das neue Urteil des Landgerichts Köln betrifft ausschließlich die Frage, ob Sophie Imelmann ihre damaligen öffentlichen Aussagen verbreiten durfte. Eine Entscheidung über die strafrechtlichen Vorwürfe ist damit nicht verbunden.

Die Vorgeschichte

Verwendete Quellen

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