Sebastians Liebes-Regeln - Das steht wirklich im Bachelor-Vertrag
Die TV-Romanze zwischen Sebastian Paul und Nadja, die im Finale der RTL-Kuppelshow „Die Bachelors“ noch mit einem Kuss besiegelt wurde, ist nur wenige Monate später Geschichte. Sebastian Paul hatte als erster Bachelor überhaupt die Show vorzeitig für seine Favoritin Nadja beendet, doch das vermeintliche Happy End hielt nicht. Nadja erhebt im exklusiven BILD-Interview schwere Vorwürfe gegen den Leistungssportler und behauptet unter anderem, dass sie den Raum nicht ohne Kuss verlassen oder betreten sollte und sich zunehmend bedrängt gefühlt habe. Sebastian Paul wollte sich auf BILD-Anfrage dazu nicht äußern. Das Regelwerk des Bachelor-Vertrags, das BILD vorliegt, gibt Aufschluss über die Grenzen und Vorgaben für den Bachelor. Demnach entscheidet der Bachelor allein über sein Herz und die Produktion darf ihm nicht vorschreiben, welche Kandidatin er auswählt oder wem er die letzte Rose gibt. Dies ermöglichte Sebastian Paul auch, die Staffel vorzeitig für Nadja zu beenden und alle anderen Kandidatinnen nach Hause zu schicken, was ein Novum in der Geschichte der Show darstellte. Der Vertrag beinhaltet jedoch auch, dass die Produktion ausdrücklich keine Garantie für eine dauerhafte Beziehung nach den Dreharbeiten übernimmt. Hinter den Kulissen verbietet der Vertrag sexuelle Belästigung sowie diskriminierende Äußerungen und verpflichtet den Bachelor, Kandidatinnen nicht öffentlich herabzuwürdigen und dem Ruf der Sendung nicht zu schaden. Wer sich belästigt fühlt, muss dies laut Vertrag der Produktion melden. Verstöße gegen bestimmte Vertragsregeln können mit einer Vertragsstrafe ab rund 5000 Euro geahndet werden. RTL äußerte sich auf BILD-Anfrage grundsätzlich nicht zu vertraglichen Details. Nadja zufolge kamen ihr bereits in den drei gemeinsamen Tagen ohne Kameras nach der letzten Rose erste Zweifel an der Beziehung.
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