26. August 2026

Strenge Regeln bei „Bauer sucht Frau“: Das müssen Kandidaten laut Vertrag beachten

Strenge Regeln bei „Bauer sucht Frau“: Das müssen Kandidaten laut Vertrag beachten
RTL

Für Auftritte in den von Inka Bause moderierten Formaten „Bauer sucht Frau“ und „Bauer sucht Frau International“ gelten umfassende vertragliche Vorgaben. Ein von bild.de eingesehener Vertrag regelt unter anderem persönliche Prüfungen, das Verhalten während der Produktion und eine langjährige Vertraulichkeit.

Prüfung vor Drehbeginn: Strafregister und Tattoos

Teilnehmende müssen zum Start der Dreharbeiten ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen und erklären, dass keine Ermittlungen wegen schwerer Delikte gegen sie laufen. Auch Tätowierungen werden kontrolliert, wobei extremistische Zeichen oder Botschaften einen Ausschluss nach sich ziehen können. Der Verhaltenskodex untersagt zudem Diskriminierung, Übergriffe, illegale Drogen, übermäßigen Alkoholkonsum sowie potenziell schädliche Aktivitäten in sozialen Netzwerken.

Lange Bindung: Wenig Einfluss auf Ausstrahlung

Interne Informationen dürfen laut Vertrag weder öffentlich gemacht noch mit Angehörigen geteilt werden; diese Pflicht kann bis zu zehn Jahre nach Vertragsende bestehen. Interviews benötigen eine schriftliche Freigabe, während ein Eilantrag gegen Produktion oder Ausstrahlung ausgeschlossen wird – reguläre Klagen auf Unterlassung oder Schadenersatz bleiben möglich. Auf die Nachfrage von bild.de zu diesen Bestimmungen antwortete RTL:

„Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Vertragsdetails grundsätzlich nicht äußern.“

Neben einer Aufwandsentschädigung werden Reise, Unterkunft und Verpflegung übernommen; eine tatsächliche TV-Ausstrahlung oder zusätzliche Bezahlung für spätere Rückblicke wird jedoch nicht zugesichert.

Zur Originalquelle: bild.de ↗

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